Tachoschulung nach Verordnung EU 165 / 2014

digitales Kontrollgerät

 

 

Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist;

 

es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.

 


 

Die Lehrgänge beginnen jeweils von 9.00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr.

Pünktliches erscheinen ist unbedingt erforderlich.